Kategorie: Einzeltherapien

  • Begutachtung

    Die Validität (Gültigkeit) der Gutachten richtet sich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bezogen auf die Fragestellung und die zentralen Merkmale sind sie objektiv, in sich schlüssig und nach-vollziehbar. Die getroffenen Aussagen und Verknüpfungen sind von hoher Qualität und die abgeleiteten Empfehlungen stützen sich auf eine breite praktische/klinische Erfahrung. Die Gutachten berücksichtigen die Erkenntnisse wissenschaftlicher Evidenz, sind in ihrem Aufbau logisch, transparent und überprüfbar, was sie leserlich und praxistauglich macht.

    Strafrecht:

    Strafrechtliche Massnahmen stellen einen erheblichen Einschnitt in die Rechte und die persönlichen Freiheiten der betroffenen Personen dar. Die Erstattung von Gutachten in diesem Bereich setzt ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein aber auch klinisch-praktischer Erfahrung voraus. Die Risikobeurteilung spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Gutachten der Forensik Praxis Bern stützt sich dabei auf standardisierte, und erprobte Risikobeurteilungsinstrumente wie die PCL-R, FOTRES, Static99, VIRAG, HCR-20, SVR-20, SAPROF und die sog. Dittmann-Liste.

    Zivilrecht:

    Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft. Dieses sieht in organisatorischer Hinsicht für die ganze Schweiz den Ersatz der Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vor.
    Die Forensik Praxis Bern AG kann in diesem Bereich Begutachtungen und gutachterliche Stellungnahmen anbieten. Diese erfolgt unter Berücksichtigung des Leitfadens der UPD Waldau zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
    Fristen: Die Fristen für die Erstattung von Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab (Dringlichkeit, Verfügbarkeit der Exploranden, Umfang der Aktenlage). Der jeweilige Zeitrahmen wird mit den Auftraggebern individuell vereinbart und konsequent eingehalten. Im Regelfall erfolgt die Abgabe innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten:

    Die Kosten orientieren sich an dem Tarif Empfehlungen der SGFP und der SGPP sowie dem Rahmenvertrag TARMED. In Rechnung gestellt wird der jeweilige zeitliche Aufwand inklusive Aktenstudium, Zusatzabklärungen sowie Spesen. Mit dem Auftraggeber werden die wesentlichen Punkte vorbesprochen und in der Rechnungsstellung transparent ausgewiesen.

  • Akupunktur

    Akupunktur in der Psychotherapie

    Die (Ohr-)Akupunktur bietet einen wirksamen Ansatz zur Behandlung psychischer Belastungen, die oft Ursache oder Begleitsymptom von Erkrankungen sind. Bei psychischen Beschwerden wie Ängsten, Sorgen, Frustrationen oder Aggressionen kann eine gezielte Akupunkturbehandlung therapeutisch unterstützend wirken.

    Wirkungsweise

    Die Akupunktur entfaltet eine ausgleichende, beruhigende oder aktivierende Wirkung auf die Psyche. Sie kann sowohl ergänzend zur Psychopharmaka-Therapie als auch als Alternative eingesetzt werden. Besonders wirksam ist die Kombination mit psychotherapeutischen Behandlungen.

    Behandlungsansatz

    • Gezielte Stimulation psychisch wirksamer Akupunkturpunkte
    • Behandlung über spezifische Meridiane (Du Mai, Herz-, Perikard-, Leber- und Gallenblasenmeridian)
    • Ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung betroffener Organsysteme

    Anwendungsgebiete

    Klinische Studien belegen die Wirksamkeit bei:

    • Erregungs- und Erschöpfungszuständen
    • Schlafstörungen
    • Suchterkrankungen
    • Übergewicht
    • Psychosomatischen Kopfschmerzen

    Die Behandlung basiert auf einer sorgfältigen Anamnese, die psychogene Faktoren identifiziert und eine individuell abgestimmte Therapie ermöglicht.

  • Einzeltherapie

    Forensische & Allgemeinpsychiatrische Einzeltherapie

    Professionelle Behandlung im straf- und zivilrechtlichen Kontext

    Forensische Einzeltherapie ist ein spezialisiertes Behandlungsangebot für Menschen im straf- und zivilrechtlichen Kontext. Mit einem integrativen Therapieansatz unterstützen wir Betroffene dabei, ihre Legalprognose zu verbessern und ein deliktfreies Leben zu führen.

    Ziele der forensischen Therapie

    • Störungsspezifische Behandlung: Durch kognitiv-verhaltenstherapeutische, systemische und schematherapeutische Ansätze werden psychische Störungen gezielt behandelt.
    • Deliktprävention: Die therapeutische Arbeit fokussiert auf Rückfallprävention und die Entwicklung prosozialer Verhaltensweisen.
    • Soziale Integration: Betroffene werden bei der Wiedereingliederung und Entwicklung stabiler Lebensperspektiven unterstützt.

    Rechtlicher Rahmen

    • Behandlung im Rahmen von Art. 63, 60, 59 StGB
    • Zivilrechtliche Massnahmen (Art. 437 ZGB i.V.m. Art. 33 KESG)
    • Weisungen und vorzeitiger Massnahmenantritt
    • Ersatzfreiheitsstrafen
    • Präventive Behandlungen

    Allgemeinpsychiatrische Einzeltherapie

    Parallel bieten wir psychotherapeutische Grundversorgung bei:

    • Affektiven Erkrankungen
    • Schizophrenen Erkrankungen
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Zwangsstörungen
    • Identitätsstörungen
    • Lebenskrisen und Beziehungsproblemen

    Kostenübernahme

    • Forensische Therapie: Durch zuweisende Stelle (Vollzugsbehörden, KESB, Institutionen)
    • Allgemeinpsychiatrische Therapie: Durch Grundversicherung der Krankenkasse
  • Allgemeinpsychiatrische Psychotherapie

    • Psychiatrische Grundversorgung im ganzen Spektrum der Erwachsenenpsychiatrie mit Schwerpunkt: Schizophrenie, Wahnhafte Störungen
    • Psychoedukationgruppen
    • Akupunktur/ NADA- Ohr- Akupunkturgruppe
    • Unterstützung in Zusammenarbeit mit Psychiatrie- Pflegefachfrau möglich
  • Supervisionen

    Eine Supervision bietet die Möglichkeit sich unter professioneller Anleitung bei anstehenden Problemen im beruflichen Kontext zu reflektieren, neue Lösungsansätze und Sichtweisen in Bezug auf die Fallarbeit zu generieren und die Beziehung innerhalb des professionellen Teams sowie zu den Klienten zu verbessern.
    Durchführung von Einzelsupervisionen, Gruppensupervisionen sowie Supervisionen für FachkollegInnen in Ausbildung (Einzelsupervision oder Selbsterfahrung).

    Einzelsupervision: 180.-/h
    Gruppensupervision: 260.-/h

  • Allgemeinpsychologische Psychotherapie

    Durchführung von psychologischen Psychotherapien nach ärztlicher Anordnung aus dem ganzen erwachsenen psychiatrischen Störungsspektrum.
    Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung (in der Regel Hausarzt oder Psychiaterin) vorliegt.

  • Ambulante forensische Psychotherapie

    Durchführung von gerichtlich angeordneten Therapien (Massnahmenvollzug) im ambulanten Setting oder Weisungen von Behörden (KESB) zur Durchführung von störungs- und deliktorientierten Therapien. Die auftraggebende Stelle ist von der beruflichen Schweigepflicht ausgenommen.
    Die Kosten werden vollständig der auftraggebenden Stelle in Rechnung gestellt.

    • Störungs- und deliktorientierte Psychotherapie im Einzelsetting
    • Forensische Gruppenprogramme: R&R2, ASAT® Suisse, Psychoedukationsgruppen