Kategorie: Diego Betschart-Ybarra

  • Einzeltherapie

    Forensische & Allgemeinpsychiatrische Einzeltherapie

    Professionelle Behandlung im straf- und zivilrechtlichen Kontext

    Forensische Einzeltherapie ist ein spezialisiertes Behandlungsangebot für Menschen im straf- und zivilrechtlichen Kontext. Mit einem integrativen Therapieansatz unterstützen wir Betroffene dabei, ihre Legalprognose zu verbessern und ein deliktfreies Leben zu führen.

    Ziele der forensischen Therapie

    • Störungsspezifische Behandlung: Durch kognitiv-verhaltenstherapeutische, systemische und schematherapeutische Ansätze werden psychische Störungen gezielt behandelt.
    • Deliktprävention: Die therapeutische Arbeit fokussiert auf Rückfallprävention und die Entwicklung prosozialer Verhaltensweisen.
    • Soziale Integration: Betroffene werden bei der Wiedereingliederung und Entwicklung stabiler Lebensperspektiven unterstützt.

    Rechtlicher Rahmen

    • Behandlung im Rahmen von Art. 63, 60, 59 StGB
    • Zivilrechtliche Massnahmen (Art. 437 ZGB i.V.m. Art. 33 KESG)
    • Weisungen und vorzeitiger Massnahmenantritt
    • Ersatzfreiheitsstrafen
    • Präventive Behandlungen

    Allgemeinpsychiatrische Einzeltherapie

    Parallel bieten wir psychotherapeutische Grundversorgung bei:

    • Affektiven Erkrankungen
    • Schizophrenen Erkrankungen
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Zwangsstörungen
    • Identitätsstörungen
    • Lebenskrisen und Beziehungsproblemen

    Kostenübernahme

    • Forensische Therapie: Durch zuweisende Stelle (Vollzugsbehörden, KESB, Institutionen)
    • Allgemeinpsychiatrische Therapie: Durch Grundversicherung der Krankenkasse
  • Allgemeinpsychologische Psychotherapie

    Durchführung von psychologischen Psychotherapien nach ärztlicher Anordnung aus dem ganzen erwachsenen psychiatrischen Störungsspektrum.
    Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung (in der Regel Hausarzt oder Psychiaterin) vorliegt.

  • Ambulante forensische Psychotherapie

    Durchführung von gerichtlich angeordneten Therapien (Massnahmenvollzug) im ambulanten Setting oder Weisungen von Behörden (KESB) zur Durchführung von störungs- und deliktorientierten Therapien. Die auftraggebende Stelle ist von der beruflichen Schweigepflicht ausgenommen.
    Die Kosten werden vollständig der auftraggebenden Stelle in Rechnung gestellt.

    • Störungs- und deliktorientierte Psychotherapie im Einzelsetting
    • Forensische Gruppenprogramme: R&R2, ASAT® Suisse, Psychoedukationsgruppen