Durchführung von gerichtlich angeordneten Therapien (Massnahmenvollzug) im ambulanten Setting oder Weisungen von Behörden (KESB) zur Durchführung von störungs- und deliktorientierten Therapien. Die auftraggebende Stelle ist von der beruflichen Schweigepflicht ausgenommen.
Die Kosten werden vollständig der auftraggebenden Stelle in Rechnung gestellt.
- Störungs- und deliktorientierte Psychotherapie im Einzelsetting
- Forensische Gruppenprogramme: R&R2, ASAT® Suisse, Psychoedukationsgruppen