Zivilrechtliche Gutachten

Per 1. Januar 2013 tritt das Neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft. Dieses sieht in organisatorischer Hinsicht für die ganze Schweiz den Ersatz der Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vor.
Ablösung der FFE durch die FU: Die bisherigen Regelungen über die Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) werden durch die Bestimmungen über die Fürsorgerische Unterbringung (FU) ersetzt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer FU sind trotz anderer Terminologie dieselben geblieben: Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an einer geistigen Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Anstalt untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann.
Die Forensik Praxis Bern AG kann in diesem Bereich Begutachtungen und gutachterliche Stellungnahmen anbieten. Diese erfolgt unter Berücksichtigung des Leitfadens der UPD Waldau zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.