Begutachtung

Die Validität (Gültigkeit) der Gutachten richtet sich nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bezogen auf die Fragestellung und die zentralen Merkmale sind sie objektiv, in sich schlüssig und nach-vollziehbar. Die getroffenen Aussagen und Verknüpfungen sind von hoher Qualität und die abgeleiteten Empfehlungen stützen sich auf eine breite praktische/klinische Erfahrung. Die Gutachten berücksichtigen die Erkenntnisse wissenschaftlicher Evidenz, sind in ihrem Aufbau logisch, transparent und überprüfbar, was sie leserlich und praxistauglich macht.

Strafrecht:

Strafrechtliche Massnahmen stellen einen erheblichen Einschnitt in die Rechte und die persönlichen Freiheiten der betroffenen Personen dar. Die Erstattung von Gutachten in diesem Bereich setzt ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein aber auch klinisch-praktischer Erfahrung voraus. Die Risikobeurteilung spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Gutachten der Forensisch-Praxis-Bern stützt sich dabei auf standardisierte, und erprobte Risikobeurteilungsinstrumente wie die PCL-R, FOTRES, Static99, VIRAG, HCR-20, SVR-20, SAPROF und die sog. Dittmann-Liste.

Zivilrecht:

Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft. Dieses sieht in organisatorischer Hinsicht für die ganze Schweiz den Ersatz der Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vor.
Die Forensik Praxis Bern AG kann in diesem Bereich Begutachtungen und gutachterliche Stellungnahmen anbieten. Diese erfolgt unter Berücksichtigung des Leitfadens der UPD Waldau zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Fristen: Die Fristen für die Erstattung von Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab (Dringlichkeit, Verfügbarkeit der Exploranden, Umfang der Aktenlage). Der jeweilige Zeitrahmen wird mit den Auftraggebern individuell vereinbart und konsequent eingehalten. Im Regelfall erfolgt die Abgabe innerhalb von 3 Monaten.
Kosten: Die Kosten orientieren sich an dem Tarif Empfehlungen der SGFP und der SGPP sowie dem Rahmenvertrag TARMED. In Rechnung gestellt wird die jeweilige zeitliche Aufwand inklusive Aktenstudium, Zusatzabklärungen sowie Spesen. Mit dem Auftraggeber werden die wesentlichen Punkte vorbesprochen und in der Rechnungsstellung transparent ausgewiesen.